Unternehmensportrait und Corporate Governance
Unternehmensportrait und Corporate Governance
Wir sind Thurbo
Die prägenden Köpfe, die Besitzverhältnisse und die Daseinsberechtigung der Regionalbahn.
Unternehmensportrait
Die Regionalbahn Thurbo verbindet die Ostschweiz auf einem dicht verzweigten Bahnnetz und stellt gemeinsam mit der SBB die überregionale Verknüpfung sicher. Als selbstständiges und eigenverantwortliches Unternehmen der SBB mit Beteiligung des Kantons Thurgau erbringt Thurbo Leistungen in sieben Kantonen sowie im grenznahen Ausland, wobei sich das Unternehmen einen Ruf als Spezialistin für grenzüberschreitenden Verkehr erarbeitet hat. Mit dem bunten Auftritt verfügt Thurbo über eine starke und einzigartige Marke, die in den Köpfen der Menschen verankert ist. Das unterstreicht der oft gehörte Satz: «Ich fahre Thurbo». Rund 530 Mitarbeiter:innen arbeiten bei der Regionalbahn: Täglich sorgen engagierte Lokführer:innen, Kundenbegleiter:innen, Disponent:innen und Fachspezialist:innen für einen sicheren, pünktlichen und angenehmen Regionalverkehr.
Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Thurbo AG per 31. Dezember 2024. Von links, hinten: Urban Ehret, Fredy Summermatter (Sekretär). Von links, unten: Paul Blumenthal (Vizepräsident), Brigitte Häberli-Koller, Werner Schurter (Präsident). Bild: Thurbo AG
Der Verwaltungsrat setzt sich aktuell aus vier Mitgliedern zusammen, wobei die SBB mit drei und der Kanton Thurgau mit einer Person vertreten ist. Gemäss den Thurbo Statuten werden die Verwaltungsratsmitglieder von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Die Generalversammlung wählt den Verwaltungsratspräsidenten, ansonsten konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Als Sekretär:in kann eine Person bezeichnet werden, die nicht dem Verwaltungsrat angehört und nicht Aktionär:in ist. Der Verwaltungsrat hat gemäss Art. 23 der Statuten die Geschäftsführung der Unternehmensleitung delegiert. Die Kompetenzen des Verwaltungsrats und der Unternehmensleitung sind im Organisationsreglement festgelegt. Darin sind die von Gesetzes wegen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben beschrieben sowie diejenigen Entscheidungen festgelegt, für welche sich der Verwaltungsrat ausdrücklich die Zuständigkeit vorbehält. Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Verwaltungsrat fünf ordentliche Verwaltungsratssitzungen ab.
Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der Thurbo AG per 31. Dezember 2024. Von links, stehend: Urs Sennhauser (Leiter Betrieb), Regula Bolliger (Leiterin Human Resources Management), Antonia Kyburz (Leiterin Sicherheit, Prozesse, Qualität). Von links, sitzend: Fabian Schrenk (Leiter Finanzen), Claudia Bossert (Unternehmensleiterin), Christian Baumgartner (Leiter Markt), Martin Hochreutener (Leiter Technik). Bild: Thurbo AG
Die Unternehmensleitung, die weder Verwaltungsrat noch Aktionär:in zu sein braucht, ist verantwortlich für die gesamte Geschäfts- und Betriebsführung und wird durch den Verwaltungsrat gewählt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung verantworten die Aufgaben ihrer Bereiche gemäss Kompetenz- und Unterschriftenregelung und soweit sie nicht in den Aufgabenbereich des Verwaltungsrats fallen. Die Geschäftsleitung bestand im Jahr 2024 aus der Unternehmensleiterin und den Bereichsleitungen Markt, Betrieb, Technik, Finanzen, Human Resources Management (HRM) sowie Sicherheit, Prozesse, Qualität (SPQ).
Rechtsform und Aktionariat
Die Unternehmung «Thurbo AG» ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Kreuzlingen. Das Aktienkapital beträgt 75 000 000 Franken und ist eingeteilt in 750 000 Namenaktien mit einem Nennwert von je 100 Franken. Sämtliche Aktien sind vollständig liberiert. Jede Aktie berechtigt an der Generalversammlung zu einer Stimme. Am 31. Dezember 2024 setzte sich das Aktionariat wie folgt zusammen:
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Aktiengesellschaft. Die ordentliche Versammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt – 2024 am 10. Juni. Ausserordentliche Versammlungen werden nach Bedarf einberufen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung sowie die Mitwirkungsrechte der Aktionäre sind in den Statuten geregelt.
Revisionsstelle
Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle für jeweils ein Jahr, wobei eine Wiederwahl möglich ist. 2024 war die Firma Deloitte AG mit dem Mandat betraut.